LOI

Letter of Intent

Ein Letter of Intent (LoI) ist eine unverbindliche Absichtserklärung, die bestätigt, dass die unterzeichnenden Parteien in Verhandlung über einen Vertragsabschluss stehen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Vertragsverhandlungen aufgrund komplexer Regelungen über einen längeren Zeitraum andauern.

Einerseits begründet ein LoI keine Pflicht zum Abschluss eines Hauptvertrages, andererseits sind einzelne Regelungen des LoI wie Exklusivitätsklauseln, Kostenregelung zum Ausgleich bereits im Vorfeld des beabsichtigten Vertrages getätigter Vorleistungen sowie finanzieller Aufwendungen sowie Geheimhaltungsvereinbarungen und Vertragsstrafen für die vereinbarte Vertragsdauer sehr wohl verbindlich. 

Ein LoI tritt automatisch außer Kraft, wenn der beabsichtigte Hauptvertrag geschlossen wird oder der von den Parteien bestimmte Vertragszeitpunkt überschritten wird.

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